Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit dem Urteil vom 29. Juli 2025 der Klage des Deutschen Alpenvereins (DAV) teilweise stattgegeben. Die von der Stadt Baden-Baden verfügte ganzjährige Sperrung der Badener Wand (Battertfelsen) ist aufgehoben, soweit sie über den Zeitraum vom 15. Januar bis 31. Juli hinausgeht. Nun liegt die ausführliche Urteilsbegründung vor.